Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland auf den Markt bringen möchten, müssen Sie dies dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) melden.Sie möchten in Deutschland ein Lebensmittel auf den Markt bringen und sind unsicher, ob dieses als neuartiges Lebensmittel einzustufen ist? Dann können Sie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um Beratung bitten.Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für Produkte, für die es noch keine harmonisierten Regelungen gibt, eingerichtet worden.Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für verschiedene Produktbereiche, darunter auch für Bauprodukte, eingerichtet worden.