# An- und Abmelden von Fahrzeugen
Zu Wasser, zu Lande und in der Luft – jedes Fahrzeug benötigt eine Zulassung. Von der Feinstaubplakette über Zulassungsbescheinigungen bis hin zur Hauptuntersuchung finden Sie hier Informationen über das Thema An- und Abmeldung von Fahrzeugen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie niedrigschwellige Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige anbieten möchten, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen.
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 f Zivilprozessordnung (ZPO)
Als Sicherheit für Geschäftspartner*, Kreditgeber oder Vermieter sind die Schuldnerverzeichnisse unentbehrlich. Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie über das zentrale Schuldnerverzeichnis Auskunft über einzelne Einträge und können auch Ihre eigenen Datensätze einsehen.
Die elektronischen Verzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt, in Sachsen beim Amtsgericht Zwickau. Enthalten sind Eintragungen über diejenigen Schuldner,
- die ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
- bei denen eine Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses voraussichtlich erfolglos bleibt,
- die nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe der Vermögensauskunft die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweisen,
- bei denen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
Die Verzeichnisse werden bundesweit im zentralen Schuldnerverzeichnis zusammengeführt.
Welche Informationen über Schuldner stehen im Verzeichnis?
Das Datum der Eintragungsanordnung und der Grund der Eintragung, also etwa die Nichterteilung der Vermögensauskunft, die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses und anderes.
Tipp: Die Kammern und Berufsverbände stellen ihren Mitgliedern gegen Gebühr Abdrucke aus den Schuldnerverzeichnissen ("Schuldnerlisten") zur Verfügung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie ein Certificate of good Standing (Unbedenklichkeitserklärung).
Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden. Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe für die keine Reisegewerbekarte benötigt wird. Deren Aufnahme muss der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen.