Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.Wenn Sie noch keine europäische Teil-66-Lizenz besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersterteilung der Teil-66-Lizenz beantragen. Auch weitere Angelegenheiten in Zusammenhang mit der deutschen Teil-66-Lizenz können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.Wenn Sie als Einzelperson oder Organisation Sprachprüfungen für Pilotinnen und Piloten durchführen möchten, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen beantragen.Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.Um die Prüfung für technisches Personal zu absolvieren, müssen Sie die Teilnahme beim LBA beantragen. Die Prüfung ist notwendig, wenn Sie eine Teil-66-Lizenz anstreben, einen Mustereintrag ergänzen oder Ihre Erlaubnis PvL ändern, erneuern oder Einschränkungen löschen möchten.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.