# Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse
Vom LKW-Fahrer bis zur Gefahrgutbeauftragten: eine Tätigkeit im Güterverkehr ist anspruchsvoll und herausfordernd. Bestimmte Qualifikationen und Sachkenntnisse bilden die Voraussetzung dafür, dass die Logistikbranche sicher und professionell arbeitet. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Fahrerlaubnis, Sachkenntnissen und anderen Nachweisen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Wenn Sie noch keine europäische Teil-66-Lizenz besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ersterteilung der Teil-66-Lizenz beantragen. Auch weitere Angelegenheiten in Zusammenhang mit der deutschen Teil-66-Lizenz können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.
Wenn Sie als Einzelperson oder Organisation Sprachprüfungen für Pilotinnen und Piloten durchführen möchten, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen beantragen.
Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.
Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.