Forschung
# Patente und geistiges Eigentum
Damit Innovationen sich im Markt etablieren und behaupten: Sie wollen Ihre
Erfindung schützen lassen? Geistiges Eigentum muss wirksam geschützt werden -
national und vor allem international. Informationen und Kontakte finden Sie
hier.
Zu den Leistungen
Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister" durchführen.Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung schützen. Zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung wird Ihnen hier der Prozess von der Anmeldung bis zum Prüfungsantrag und möglichen Erteilung eines Patents beschrieben.Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.