# Wissens- und Technologietransfer
Aus der Forschung auf den Markt: Eine Stärke des Hochtechnologiestandortes Deutschland ist die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Produkten und Dienstleistungen. Hier finden Sie Informationen und Ansprechpersonen in der Verwaltung.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- CE-Kennzeichnung erhalten
- Normen, technische Spezifikationen und Zertifizierung von Produkten
- Gegenseitige Anerkennung von Produkten, die keinen Unionsspezifikationen unterliegen
- Rechte des geistigen Eigentums
- Produktanforderungen
- Zertifizierung, Gütezeichen (EMAS, Energieeffizienzkennzeichnung, Ökodesign, EU-Umweltzeichen)
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Schutzrechtsverfahren können Sie Beschwerde einlegen.
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Patent schützen lassen.
Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.
Wenn Sie digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) herstellen und Ihre Produkte im DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden sollen, müssen Sie einen Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.