# Import und Export
Welche Regeln gelten für grenzüberschreitenden Handel? Zum Schutz vor Gefahren und zur Einhaltung internationaler Abkommen gibt es einige Import-Ausnahmen und Beschränkungen. Deutschland hat eine lange Exporttradition. Doch was muss bei der Ausfuhr beachtet werden? Entsprechende Informationen und Verwaltungsleistungen finden Sie hier.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.
Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus .
Wenn Sie nationales Kulturgut vorübergehend oder dauerhaft aus Deutschland ausführen möchten, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.
Sie wollen Pflanzen in ein Drittland ausführen? Sie benötigen dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis/ Vorausfuhrzeugnis?
Sie wollen ein Aufschubkonto nutzen, um Zahlungsaufschub beim Zoll abzuwickeln? Dafür benötigen Sie unter anderem eine Aufschub-BIN, mit der Sie sich elektronisch ausweisen können.
Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.