Auslandsgeschäft
# Import und Export
Welche Regeln gelten für grenzüberschreitenden Handel? Zum Schutz vor
Gefahren und zur Einhaltung internationaler Abkommen gibt es einige Import-Ausnahmen
und Beschränkungen. Deutschland hat eine lange Exporttradition. Doch was muss bei der
Ausfuhr beachtet werden? Entsprechende Informationen und Verwaltungsleistungen finden
Sie hier.
Zu den Leistungen
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.Wenn Sie Waren in die Europäische Union importieren, bekommen Sie unter bestimmen Voraussetzungen Zollabgaben erstattet oder erlassen. Dafür können Sie auch ohne eigenen Zugang zum ATLAS-System einen Antrag bei den Zollbehörden stellen.Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.