Auslandsgeschäft
# Grenzüberschreitende Tätigkeit
Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend
beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre
Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Zu den Leistungen
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.Für Handels- und Vermittlungsgeschäfte mit Kriegswaffen, die sich im Ausland befinden, benötigen Sie eine Genehmigung der Bundesregierung.Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.Wenn Ihre Beschäftigten im Ausland gearbeitet haben, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn auf Anfrage die Dauer melden.Wenn Sie als ausländisches Lebensmittelunternehmen frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, das ganz oder teilweise im Ausland hergestellt wurde, können Sie dieses mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung.Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.