Immobilien
# Erschließung und Infrastruktur
Damit Kunden Ihr Unternehmen gut erreichen und die Infrastruktur
funktioniert: Hier haben wir Informationen und Behördenkontakte für Unternehmen zum
Thema Erschließung zusammengestellt – von der Erteilung einer Hausnummer bis zum
Anschluss an die Wasserversorgung.
Zu den Leistungen
Wenn für ein Grundstück der Eisenbahn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine zweckbestimmte Nutzung der Infrastruktur nicht mehr zu erwarten ist, wird es auf Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt freigestellt. Dann geht die Planungshoheit wieder auf die Kommune über.Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen benötigen Sie von der Bundesnetzagentur übertragene Wegerechte. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.Autobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung dürfen nur mit Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) neu gebaut oder erheblich baulich geändert werden. Die Genehmigung erteilt das FBA unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Planrechtsverfahrens.Wenn Sie eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes neu bauen, ändern oder zurückbauen möchten, müssen Sie Ihr Vorhaben beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen.Sie sind an Vorhaben im Stromnetzausbau interessiert? Dann können Sie sich auf unterschiedlichen Wegen informieren und direkt beteiligen.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.