Steuern
# Steuern und Abgaben für Betriebe
Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche
Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.
Zu den Leistungen
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.Wenn Sie ausländischer Empfänger (Gläubiger) von inländischen Kapitalerträgen sind, können Sie unter bestimmten Umständen ganz oder teilweise von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.Wenn Sie mit Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU handeln möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.Wenn Sie Waren in die Europäische Union importieren, bekommen Sie unter bestimmen Voraussetzungen Zollabgaben erstattet oder erlassen. Dafür können Sie auch ohne eigenen Zugang zum ATLAS-System einen Antrag bei den Zollbehörden stellen.Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.