# Steuern und Abgaben für Betriebe
Betriebe können z. B. umsatz- oder gewerbesteuerpflichtig sein. Steuerliche Besonderheiten können bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten gelten.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.
Mögliche Erstattung der Umsatzsteuer für die Ausfuhr von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, die dort zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken verwendet werden.
Wenn Sie mit Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU handeln möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.
Wenn Sie am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union teilnehmen möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.
Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.
Wenn Sie Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.