Wenn Ihre Beschäftigten oder die BA eine Arbeitsbescheinigung verlangen, müssen Sie diese an die BA übermitteln. Gleiches gilt für eine Nebeneinkommensbescheinigung, wenn Beschäftigte oder für Sie selbständig tätige Personen laufende Geldleistungen beantragt haben oder beziehen.Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.Als alleinerziehende Person mit mindestens einem Kind im Haushalt, das Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld hat, können Sie die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse 2 beantragen.Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.Wenn Sie Personal für Ihr Unternehmen suchen, können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region mit der Suche beauftragen.Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.Wenn Sie zum Beispiel eine offene Arbeits- oder Ausbildungsstelle besetzen wollen, können Sie diese im Portal der Bundesagentur für Arbeit im Internet veröffentlichen.