# Personal einstellen
Wo müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemeldet werden? Welche sonstigen Formalitäten sind zu beachten? Sie wollen neue Kolleginnen und Kollegen für Ihr Unternehmen einstellen? Informationen und Leistungen der Verwaltung zu diesem Thema finden Sie hier.
Zu den LeistungenSie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.
Sie entsenden Personal vorübergehend ins Ausland? Zum Nachweis der Weitergeltung deutschen Sozialversicherungsrecht können Sie für ihre Beschäftigten eine A1-Bescheinigung beantragen.
Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Wenn Sie als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten, die aus Drittstaaten kommen, muss die Bundesagentur für Arbeit dem grundsätzlich zustimmen. Sie können vorab prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Zustimmung vorliegen.
Wenn Ihre Beschäftigten oder die BA eine Arbeitsbescheinigung verlangen, müssen Sie diese an die BA übermitteln. Gleiches gilt für eine Nebeneinkommensbescheinigung, wenn Beschäftigte oder für Sie selbständig tätige Personen laufende Geldleistungen beantragt haben oder beziehen.
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgegeben oder eingestellt haben oder unter bestimmten Voraussetzungen nur noch in geringfügigem Umfang Aufträge für künstlerische oder publizistische Leistungen erteilen, müssen Sie die Künstlersozialkasse (KSK) informieren.