Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an einen Dritten verleihen möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.Wenn Sie im oder am Flughafen arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können.Wenn Sie Personal für Ihr Unternehmen suchen, können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region mit der Suche beauftragen.Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit informiert, berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.Wenn Sie als ausländische Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte im Rahmen von Regierungsvereinbarungen für die Durchführung von Werkverträgen nach Deutschland entsenden möchten, muss die Bundesagentur für Arbeit dem erst zustimmen.Wenn Sie zum Beispiel eine offene Arbeits- oder Ausbildungsstelle besetzen wollen, können Sie diese im Portal der Bundesagentur für Arbeit im Internet veröffentlichen.