Register
# Auszüge aus Registern
Sie wollen es schwarz auf weiß? Oder mit einer Kartenansicht? Dann sind Sie hier richtig. Register erfüllen meist eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- oder eine Schutzfunktion. Hier finden Sie Kontakte und Informationen über das Thema Auskünfte und Auszüge aus Registern.
Zu den Leistungen
Häufig genutzte Leistungen
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 f Zivilprozessordnung (ZPO)Das Vereinsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Vereinsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.nicht angegeben Um eine Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zu erhalten, ist die Einsichtnahme in das zentrale Schuldner-verzeichnis erforderlich. Zur Einsichtnahme bedarf es der einmaligen Online-Registrierung.
Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie über das zentrale Schuldnerverzeichnis Auskunft über einzelne Einträge und können auch Ihre eigenen Datensätze einsehen.
Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des eingetragenen Vereins (e. V.) jederzeit für Dritte feststellbar zu machen. Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.
Hilfe und Problemlösungen
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das europaweite Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner informiert Sie über rechtliche Anforderungen und hilft bei Abwicklung von Verfahren.