Gründung
# Standortsuche und Standortwahl
Der optimale Geschäftsstandort hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der
Branche, Lieferantennähe und vielem mehr ab. Besonders für Existenzgründerinnen und
-gründer ist die Wahl des geeigneten Standorts wichtig. Hier haben wir für Sie
Leistungen und Informationen zusammengestellt, damit Sie den optimalen Platz für Ihr
Unternehmen finden.
Zu den Leistungen
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan der zuständigen Stelle nehmen. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der zuständigen Stelle. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar. Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind. Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
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