# Befähigungs- und Sachkundenachweise
Um den Schutz der Bevölkerung und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, müssen für bestimmte Tätigkeiten einschlägige Fähigkeiten und Fachwissen nachgewiesen werden. Das betrifft auch Ihre Tätigkeit? Dann sind Sie hier richtig.
Zu den LeistungenWenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Haben Sie nach einer Bahn-, Bus-, oder Schiffsreise Anlass zur Beschwerde? Dann können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wenden.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, teilt Ihnen die BNetzA das Rufzeichen mit der Aircraft Station Licence auf Antrag zu. Darüber hinaus müssen Sie Änderungen, zum Beispiel die Halteradresse oder der funktechnischen Ausrüstung, mitteilen.
Für Eintragungen in das Strahlenschutzregister (SSR) ist eine persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) notwendig. Diese müssen Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragen.