# Todesfall
Ein Todesfall bedeutet für Hinterbliebene nicht nur Trauer, sondern oft auch eine große organisatorische Herausforderung. Wer ist zu benachrichtigen? Wie plant man die Beerdigung? In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um die Bestattung und die notwendigen Formalitäten.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Sie haben die Überführung eines gesetzlich Unfallversicherten bezahlt? Dann können Sie die Kosten zurückerhalten, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist.
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:
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für rentenberechtigte Beschädigte:
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874,00 Euro (ab 01.07.17: 891 Euro)
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1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)
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für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
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1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)
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Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.