Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.Erhalten Sie eine Rehabilitationsleistung von der Rentenversicherung und endet Ihr Anspruch auf Lohn- oder Entgeltfortzahlung, dann könnten Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld haben.Sie beziehen außerhalb der Landwirtschaft ein Einkommen von mehr als dem Zwölffachen der Mini-Job-Grenze im Jahr? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bietet umfassende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland in elf EU-Sprachen.