# Rente und Soziale Entschädigung
In Rente zu gehen, bedeutet viel mehr, als nur den Beruf hinter sich zu lassen: etwa ein Viertel unseres Lebens liegt beim Eintritt in den Ruhestand heute noch vor uns. Darum ist das Ende des Berufslebens zugleich ein Neubeginn. Hier finden Sie Leistungen und Services, die Sie beim Übergang in die neue Lebensphase unterstützen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Erhalten Sie eine Rehabilitationsleistung von der Rentenversicherung und endet Ihr Anspruch auf Lohn- oder Entgeltfortzahlung, dann könnten Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld haben.