# Klima, Natur und Arten
Natur- und Artenschutz sollen helfen, gefährdete Naturgebiete sowie Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Energie und Rohstoffe sind begrenzte Güter und sollten deshalb sparsam verwendet werden. Sie können auch zum Klimaschutz beitragen, z. B. durch Reduzierung des Stromverbrauchs, die Art der Heizungsanlage oder eine ressourcenschonende Bauweise.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr schwerbehinderte Menschen sowie deren Begleitpersonen, Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fern- oder Nahverkehr schwerbehinderte Menschen, deren Begleitpersonen, Begleithunde oder mitgeführte Gegenstände unentgeltlich befördern, können Sie auf Antrag eine Vorauszahlung der Erstattung von Fahrgeldausfällen erhalten.
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Hausmüll/ Restabfall aus privaten Haushalten sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.