Notrufnummern
Informationen zu Rechten & Pflichten in #Katastrophenhilfe
Informationen zu Rechten & Pflichten
Dienste, die über die nationalen Notrufnummern (einschließlich 112 und 116) zur Verfügung gestellt werden
Der Rettungsdienst, der über die Nummer 112 zu erreichen ist, ist die professionelle präklinische medizinische Hilfe für Notfallpatienten. Seine Organisation und Ausgestaltung ist Aufgabe der Bundesländer und wird von diesen in Landesgesetzen geregelt. Wichtigster Finanzierungsträger ist die Gesetzliche Krankenversicherung.
Über die 116117 kann der Versicherte die Kassenärztlichen Vereinigungen und die bei diesen angesiedelten Terminservicestellen erreichen. Diese vermitteln den Versicherten kurzfristig Termine, in den Fällen, in denen eine kurzfristige Versorgung außerhalb des Rettungsdienstes erforderlich ist.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für den Inhalt
Bundesministerium für Gesundheit
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
15.10.2020