Gesundheit
# Pflege
Ein Pflegefall kommt oft unerwartet: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit
– und ein Mensch wird plötzlich pflegebedürftig. Wo erhalte ich Unterstützung zur
Pflege oder Pflegegeld? Informationen und Orientierung finden Sie in diesem
Bereich.
Zu den Leistungen
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Sie damit verbundene Reise- und Fahrtkosten zur Erstattung einreichen.Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger in einer ambulanten Wohngruppe erhalten Sie auf Antrag monatlich einen pauschalen Zuschlag.Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.Wenn Sie aus der Versicherung ausscheiden, können Sie auf Antrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert bleiben.Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.Wenn Sie pflegebedürftig sind und zuhause betreut werden, können Sie sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen lassen.