# Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, genauso zu leben, wie Menschen ohne körperliche oder geistige Einschränkungen. Serviceangebote und Informationen über das Thema Behinderung finden Sie in diesem Bereich.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Möchten Sie eine Auskunft über Ihre künftigen Rentenansprüche und Ihren Rentenbeginn haben, können Sie diese jederzeit formlos anfordern.
Ab Ihrem 27. Geburtstag bekommen Sie jährlich eine Renteninformation von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie insgesamt mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie können die Renteninformation auch jederzeit formlos anfordern.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie in vielen Fällen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner oder Ihre -partnerin stirbt, können Sie in vielen Fällen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, können Waisenrente beantragen.