# Gesundheitsvorsorge
Viele Krankheiten lassen sich durch Vorsorge verhindern oder durch Früherkennung gut behandeln. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beratungs- und Vorsorgeangebote der gesetzlichen Krankenversicherung – von Impfungen über Krebsfrüherkennung bis hin zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Außerdem finden Sie hier Informationen, wie Sie sich mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht auf ernste Situationen vorbereiten können.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Eine ambulante Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.
Eine stationäre Vorsorgeleistung beziehungsweise Kur kann Ihnen helfen, drohende Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.