# Reisen
Sie planen eine Reise? Wichtig ist eine gute Planung. Wir informieren Sie unter anderem über die richtige Reisevorbereitung, die notwendigen Reisedokumente und über gesundheitliche Aspekte.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
- Anrufe und Versand und Empfang von elektronischen Nachrichten und elektronischen Daten innerhalb der Union
- Reisedokumente
- Reisemobilität mit Behinderungen
- Mieten eines Kraftfahrzeugs
- Mitnahme von Tieren, Pflanzen, Alkohol, Tabak, Zigaretten und anderen Waren bei Reisen in der Union
- Nationale Verkehrsvorschriften und Anforderungen an Fahrer, einschließlich allgemeiner Vorschriften für die Nutzung der nationalen Straßenverkehrsinfrastruktur: zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Emissionsplakette
- Passagierrechte, Pauschalreisen und Timesharing
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion als Anbieter in einer eigenen Anwendung nutzen möchten, brauchen Sie ein Berechtigungszertifikat.
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Personensorgeberechtigter.
Für die Einverständniserklärung wird folgender Inhalt empfohlen:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie sorgeberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch Notar)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Wenn Ihr Kind oder ein anderer Minderjähriger, für den Sie erziehungsberechtigt sind, eine Auslandsreise ohne Ihre Begleitung unternimmt, empfehlen wir, ihm neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie Ihrer eigenen Ausweisdatenseite mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Sie erleichtern damit die Arbeit der Grenzpolizei zur Verhinderung von Kindesentziehungen oder eines unerlaubten Entfernens von Kindern aus dem Einflussbereich eines oder beider Erziehungsberechtigter.
Für die Einverständniserklärung empfehlen wir folgenden Inhalt:
- die Personalien Ihres Kindes oder des anderen Minderjährigen, für den Sie erziehungsberechtigt sind
- Ihre eigenen Personalien und Angaben zu Ihrer Erreichbarkeit
- die geplante Reiseroute
- die Personalien volljähriger Begleitpersonen
- die Beglaubigung Ihrer Unterschrift (durch einen Notar, das Rathaus o. Ä.)
- ggf. eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache des Ziellandes (beispielsweise durch ein Übersetzerbüro)
Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen im Zielland wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Vertretung dieses Landes.
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern nach §§ 1626a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
- wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen),
- wenn sie einander heiraten oder
- soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei jedem Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären.Personen,
- für die eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt ist oder die von einer Person mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
können auf Antrag von der Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, befreit werden.