# Bootsbesitz
Ahoi! Sie haben ein Boot oder wollen Kapitän Ihres eigenen Schiffes werden? Egal ob Jolle, Motorboot oder Yacht – hier gibt es einige Punkte zu beachten. Brauche ich einen Bootsführerschein? Wie sieht es mit einem Kennzeichen oder einer Versicherung aus?
Zu den Leistungen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Die Beratungen finden derzeit nur in der ÖRA-Hauptstelle (Dammtorstraße 14) nach vorheriger Terminvereinbarung statt, auch die der Bezirksstellen. Die ÖRA Bezirksstellen sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die ÖRA bietet auch außergerichtliche Streitschlichtung
- in zivilrechtlichen Angelegenheiten für alle natürlichen und juristischen Personen inner- und außerhalb Hamburgs. Vergleichsverhandlungen bei komplizierter Rechtslage und hohen Streitwerten werden von besonderen Vorsitzenden geleitet. Der Antrag hemmt die Verjährung. Die ausgehandelten Vergleiche sind vollstreckbare Titel.
- in strafrechtlichen Verfahren vermittelt die ÖRA, wenn die beschuldigte Person in Hamburg wohnt.
- mit Mediation hilft die ÖRA besonders in eskalierten familien- und erbrechtlichen Konflikten sowie bei Streit im Arbeits- und Wirtschaftsleben. Alle Mediatoren sind zertifiziert (BAFM/BM). Das Angebot ist offen für jedermann und jede Frau.
Berechtigungsschein für Beratungshilfe: Den evtl. aus anderen Bundesländern bekannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt im Vorwege eines gerichtlichen Verfahrens gibt es in Hamburg nicht. Unter den o.a. Voraussetzungen ist in Hamburg eine Beratung durch die ÖRA möglich.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe: Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, berät die ÖRA über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Berater erklären Ihnen auch, wie Sie eine kompetente Anwältin bzw. einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können, da die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann.
Wenn Sie bei Streitigkeiten mit einem Postunternehmen nicht zu einer Einigung kommen, kann die Bundesnetzagentur unter bestimmten Voraussetzungen schlichten.
Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.
Wenn Sie sich mit Ihrem Telekommunikations-Anbieter streiten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur wenden. Sie kann helfen, den Streit beizulegen, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.