Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.Wenn Sie nicht oder nicht rechtzeitig über die ausführende Fluggesellschaft informiert wurden oder Ihnen bei Annullierung des Fluges mit einem als unsicher eingestuften Unternehmen keine Ersatzbeförderung oder Ticketkostenerstattung angeboten wurde, können Sie Anzeige erstatten.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Die Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung. Ihr kostenloser Ansprechpartner bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland.Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.