# Einwanderung
Benötige ich ein Visum, wenn ich in Deutschland leben will? Mein Partner ist Deutscher – kann ich ebenfalls in Deutschland leben und arbeiten? Rund um das Thema Einwanderung nach Deutschland gibt es viele Aspekte und Fragen. Hier finden Sie Antworten, Beratungsangebote, Links und vieles mehr.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.
Sie können sich immer nur an das für Ihren Wohnort zuständige Einwohner-Kundenzentrum wenden. Ausnahmen bilden die Standorte Bergedorf und Billstedt. Dort wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Fachbereich Ausländerangelegenheiten.
Sie können die verbindliche Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.
Informationen über den Integrationskurs
Hier erhalten Sie Informationen zur Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie sich als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig und rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen.