# Sonstige Steuern
Neben den bekanntesten Steuern wie Einkommensteuer, Grundsteuer und Erbschaftsteuer gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die Hundesteuer oder die Gewerbesteuer.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie eine Entlastung von der deutschen Abzugsteuer erhalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Wenn Sie als Person oder Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungen mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet haben, müssen Sie bestimmte Informationen an das Finanzamt und gegebenenfalls Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde.
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugssteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.