Steuern
# Sonstige Steuern
Neben den bekanntesten Steuern wie Einkommensteuer, Grundsteuer und
Erbschaftsteuer gibt es noch weitere Steuern für besondere Bereiche, etwa die
Hundesteuer oder die Gewerbesteuer.
Zu den Leistungen
Die Vollstreckung gegen Sie kann bei Vorliegen von Billigkeitsgründen vorübergehend eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Hierfür reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht von einer Steueranmeldung.Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.Die Zollverwaltung kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise erlassen oder erstatten.