Steuern
# Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung errichtet haben, sollten Sie diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
- Steuerpflichtige Vorgänge
- Steuerpflichtiger Erwerb als Grundlage der Besteuerung (Erwerb von Todes wegen)
- Sachliche Steuerbefreiungen
- Persönliche Freibeträge und Steuerklassen
Eine Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben. Die Verwahrdaten werden vom Amtsgericht oder Notariat elektronisch dem Zentralen Testamentsregister übermittelt und dort registriert.
- Schenkungsteuer Festsetzung
- Steuerpflichtige Vorgänge
- Steuerpflichtiger Erwerb als Grundlage der Besteuerung (Schenkung)
- Sachliche Steuerbefreiungen
- Persönliche Freibeträge und Steuerklassen