Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer.Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10.04.2018 entschieden, dass die bisherige gesetzlichen Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer verfassungswidrig sind und den Gesetzgeber aufgefordert bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Der Bundesrat hat das Gesetzpaket zur Grundsteuerreform am 08.11.2019 beschlossen und damit das Bewertungsverfahren umfassend modernisiert. Neben den bundesgesetzlichen Regelungen wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene landesgesetzliche Regelungen für die Bewertung von Grundstücken und die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen Gebrauch gemacht. Die übrigen Länder – so auch Bremen – wenden das Bundesgesetz an.
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