Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden. Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigenDas Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugssteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Das Europäisches Verbraucherzentrum ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Frage zu Ihren Rechten in Europa oder eine Streitigkeit mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen haben. Unsere Tätigkeit ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos.