# Arbeitsplatzverlust und -suche
Verliert man seine Arbeitsstelle, stellen sich viele Fragen. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wo muss ich mich melden? Wie bin ich versichert? Wo bekomme ich Unterstützung bei der Jobsuche? Hier finden Sie Informationen und Unterstützung rund um das Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen und sich selbständig im Alltag zurechtfinden wollen, können Sie unter bestimmten Voraus-setzungen an einem Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich spätestens 3 Monate vorher arbeitsuchend melden.
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch von Ihrer Agentur für Arbeit erstatten lassen.
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, müssen Sie diese der Bundesagentur für Arbeit melden.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen mit unter 18 Wochenstunden beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Wenn Ihr Betrieb schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigt, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf mehr als 1 Pflichtarbeitsplatz anrechnen lassen.
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.