Arbeitsaufnahme

Informationen zu Rechten & Pflichten in #Arbeitsplatzwechsel

Informationen zu Rechten & Pflichten

Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Als Staatsangehörige/r der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Beschäftigung. Als Staatsangehörige/r der vorgenannten Staaten dürfen Sie auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht das Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche nur für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten und darüber hinaus nur, solange Sie nachweisen können, dass Sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU.

Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.

Das EURES-Portal bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für den Inhalt
* Bundesagentur für Arbeit (BA) * Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) * Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO)

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
06.12.2023