Wird Ihr Kind im Jahr der Einschulung bis zum 30. Juni 5 Jahre alt und Sie wünschen aufgrund des Entwicklungsstandes Ihres Kindes eine vorzeitige Einschulung? Lesen Sie hier, wie Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen eine spätere Einschulung? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.
Diese Hilfs- & Problemlösungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bietet umfassende Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland in elf EU-Sprachen.