Familie
# Trennung mit Kind
Bei Trennungen oder Scheidungen mit Kindern stellen sich zahlreiche Fragen.
Welche Unterstützungen gibt es für getrennt erziehende oder alleinerziehende
Elternteile? Was regelt das Sorgerecht? Was regelt das Umgangsrecht? Wer darf was
entscheiden? Welchen Namen kriege ich und welchen mein Kind? Und wie sieht es nach
erneuter Heirat aus?
Zu den Leistungen
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.Für ein minderjähriges Kind getrenntlebender Eltern, kann von dem unterhaltspflichtigen Teil ein angemessener Unterhalt verlangt werden.Sie als nichtverheiratete Mutter können von dem Kindesvater Unterhalt aus dem Anlass der Geburt des gemeinsamen Kindes geltend machen.Wollen Sie sich verpflichten, Ihrem Kind regelmäßig Unterhalt zu zahlen? Oder wollen Sie die Unterhaltspflicht des anderen Elternteils beurkunden lassen? Hier erfahren Sie, wie das dokumentiert werden kann.