Familie
# Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich
machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und
einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat
müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und
güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit
verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter
zuständig.
Zu den Leistungen
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.