Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.Als hinterbliebene Person erhalten Sie bei einer erneuten Heirat oder Neubegründung einer Lebenspartnerschaft anstelle der Rente eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich. Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.