# Kinderbetreuung
Wenn Sie für Ihr Kind eine Tagesbetreuung suchen, tauchen oft Fragen auf wie: Welche Kita oder Schule? Welche Angebote zu Kinderbetreuung gibt es überhaupt und was kosten Kita, Horte und Ganztagsschulen? Welche Fördermöglichkeiten und finanziellen Unterstützungen gibt es? Hier finden Sie Informationen und Leistungen der Verwaltung rund um das Thema Kinderbetreuung – für alle Altersstufen von der Krippe über den Kindergarten bis hin zur Schule.
Zu den LeistungenDie Höhe ist abhängig davon, ob Sie bei den Eltern oder auswärts wohnen.
Sie erhalten monatlich Pauschalbeträge.
In die Berechnung Ihres individuellen Bedarfs werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners angerechnet.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Ausbildungsförderung auch unabhängig vom Elterneinkommen. Beispielsweise
- wenn Sie zu Studienbeginn bereits eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen hatten und anschließend mindestens drei Jahre erwerbstätig waren oder
- wenn Sie nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren.
Förderungsart
- BAföG selbst: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen
- Kinderzuschlag: 100% Zuschuss
Ausnahmen sind möglich. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderung.
Dauer
- Studierende an Höheren Fachschulen und Akademien, die keine Hochschulabschlüsse verleihen: für die Dauer der vorgesehenen Ausbildungszeit
- Studierende an Hochschulen und Akademien die Hochschulanschlüsse verleihen: für die Dauer der Regelstudienzeit. Die Förderungsdauer hängt auch davon ab, ob Sie die geforderten Leistungsnachweise für eine Förderung ab dem 5. Fachsemester rechtzeitig vorgelegt haben.
Darüber hinaus erhalten Sie für eine angemessene Zeit BAföG, wenn Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Dies gilt beispielsweise
- wenn schwerwiegende Gründe vorliegen,
- wegen häuslicher Pflege eines Angehörigen,
- wegen einer Mitarbeit
- in Gremien und Organen der Hochschulen und der Länder sowie
- in Organen der Selbstverwaltung der Studierenden sowie der Studierendenwerke,
- wegen des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung.
Mussten Sie die Förderungshöchstdauer wegen
- Behinderung,
- Schwangerschaft oder
- der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu vierzehn Jahren
überschreiten, erhalten Sie BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus als Vollzuschuss.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Sie nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer für maximal 12 Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Die Hilfe zum Studienabschluss wird als Volldarlehen gewährt.
Schülerinnen und Schüler, die einen entsprechenden Bedarf nachweisen können, erhalten ab Beginn der Ausbildung, jedoch nicht für Zeiten vor Antragstellung, eine Förderung, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10) und Kollegs.
Die Förderung für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden und noch einigen anderen Schulen setzt dabei voraus, dass die/der Auszubildende nicht bei den Eltern wohnt und die auswärtige Unterbringung auch erforderlich ist, insbesondere da die besuchte (oder eine andere vergleichbare) Schule von der Wohnung der Eltern aus nicht erreichbar ist.
Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen der Schülerin/des Schülers und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners ab. Soweit im Gesetz festgelegte Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderungsbetrag entsprechend.
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (der sog. Bedarf). Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend). Für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.
Eine exakte Aussage darüber, ob eine Förderung nach dem BAföG zu erwarten ist und ggf. wie viel, kann nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller individuellen Voraussetzungen durch die zuständige Stelle erfolgen.
Ihre Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.