Familie
# Adoption und Pflegekinder
Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht
imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder
dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft
eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen
möchten?
Zu den Leistungen
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.Wenn Sie eine volljährige Person adoptieren möchten, können Sie und der oder die Anzunehmende dies beim Familiengericht beantragen.Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.