# Vor der Geburt
Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.
Zu den LeistungenInformationen zu Rechten & Pflichten
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Wenn Sie eine Abtreibung vornehmen wollen und die Kosten nicht selbst tragen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.