Hier können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren. Sie finden Links zu den Kontaktdaten der bei der Europäischen Kommission benannten, unabhängigen Prüflabore und Zertifizierungsstellen: sogenannte notifizierte Stellen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (AVCP, Assessment and Verification of Constancy of Performance).
Außerdem bieten wir Informationen, wie die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU mit Bezug auf Bauprodukte in Deutschland umgesetzt und durchgeführt werden (VO EU 2019/1020).
Im Rahmen der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden europaweit Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Product Contact Points for Construction) eingerichtet, damit sich Unternehmen und Bürger zügig ein Bild von der Rechtslage in dem Mitgliedstaat verschaffen können, in dem sie ihr Bauprodukt vermarkten möchten.
Wir informieren Sie über nationale Bestimmungen, die für Sie als Wirtschaftsakteur im Bauwesen in Deutschland zu beachten sind.
HINWEIS: Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache.
Verantwortlich für den Inhalt
Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
17.05.2022