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  • Sachverständige, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
    • des Amtsgerichts Tiergarten,
    • des Landgerichts Berlin,
    • des Kammergerichts,
    • der Staatsanwaltschaft Berlin,
    • der Amtsanwaltschaft Berlin
    für das Gericht oder die Ermittlungsbehörde tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem zivilrechtlichen Verfahren eines Berliner Amtsgerichts, des Landgerichts Berlin oder des Kammergerichts für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung
    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Übersetzerinnen und Übersetzer, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
    • des Amtsgerichts Tiergarten,
    • des Landgerichts Berlin,
    • der Staatsanwaltschaft Berlin
    • der Amtsanwaltschaft Berlin

    für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Sachverständige, die in einem zivilrechtlichen Verfahren
    • eines Berliner Amtsgerichts,
    • des Landgerichts Berlin,
    • des Kammergerichts

    für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in einem Straf- oder Bußgeldverfahren
    • des Amtsgerichts Tiergarten,
    • des Landgerichts Berlin,
    • des Kammergerichts
    • der Staatsanwaltschaft Berlin
    • der Amtsanwaltschaft Berlin
    für das Gericht tätig waren, erhalten auf Antrag als Vergütung

    • ein Honorar für ihre Leistungen,
    • Fahrtkostenersatz,
    • Entschädigung für Aufwand (Tagegeld und ggf. Übernachtungskosten) und
    • Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen.
  • Minor administrative offences in road traffic can be punished with a fine, non-minor offences with a fine.

  • Arbitration is a facility for the pre- and out-of-court resolution of certain legal disputes.

  • If the competent authority is unable to settle a neighbourly dispute, the Arbitration Office (conciliation office) should be involved.

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