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51 - 60 of 60 Entries in business matter “#Information on awarding public contracts”

  • Anyone wishing to operate the business of a pawnbroker or pawnbroker requires the permission of the competent authority.

    The authorisation may be subject to conditions to the extent necessary for the protection of the general public or the pledgers; under the same conditions, the subsequent inclusion, amendment and supplementation of conditions is also permitted. Permission shall be refused if:

    1.facts justify the assumption that the applicant does not have the necessary reliability for the business operation; or

    2. does not prove the funds or corresponding securities required for the business operation.

  • Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • If you would like to work as a pawnbroker or pawnbroker, you need a permit.

  • Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 Gewerbeordnung (GewO)

    Wenn Sie gewerbsmäßig das Geschäft eines Pfandleihers* oder Pfandvermittlers betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Hinweis: Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

    Zudem müssen Sie den zuständigen öffentlichen Stellen auf Verlangen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte unentgeltlich erteilen.

    Beauftragte der zuständigen öffentlichen Stellen dürfen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihre Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeit betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen durchführen. Unter Umständen, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht ist oder wenn eine Gefahr droht, dürfen Ihre Geschäftsräume tagsüber sogar außerhalb der üblichen Geschäftszeit betreten werden.

    Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen wohnen, beziehungsweise wenn Ihre Geschäftsräume auch Wohnzwecken dienen, ist das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.

    Pflichten des gewerblichen Pfandleihers sind insbesondere:

    • Buchführungspflicht über alle Pfandleihgeschäfte in ihrer zeitlichen Reihenfolge
    • Aushändigung von Pfandscheinen an jeden Verpfänder
    • Abschließen von Versicherungen über den Pfänderbestand gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchsdiebstahl und Beraubung

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Das Gewerbe fällt nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die entsprechenden Verwaltungsverfahren können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

  • If you wish to operate commercially as a pawnbroker or pawnbroker's agent, you need a permit.

  • If you would like to work as a pawnbroker or pawnbroker, you need a permit.

  • If you want to work as a pawnbroker or pawnbroker, you need a permit.

  • If you wish to operate commercially as a pawnbroker or pawnbroker's agent, you need a permit.

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