Go directly to the main navigation, to the content or to the search:

  • Content
  • Main menu
  • Search

Navigation Path:

  • Home

851 - 852 of 852 Entries in personal matter “#Naturalisation”

  • Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union können Sie in nahezu alle Staaten der Welt visumfrei einreisen oder Sie erhalten bei der Einreise unkompliziert ein Touristenvisum.

    Ein Visum benötigen Sie jedoch in vielen Fällen, wenn Sie beabsichtigen,

    • länger als drei Monate im Reiseland zu bleiben,
    • einer Arbeit nachzugehen oder
    • ein Studium zu absolvieren.

    Ob und wann Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt allein vom Recht des Einreisestaates ab. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, der eine Visumpflicht regelt. Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt. EU-Bürger benötigen bei Reisen innerhalb der EU kein Visum.

    Ansprechstelle

    Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland (Konsulat / Generalkonsulat)

    –> Vertretungen fremder Staaten in Deutschland
    Auswärtiges Amt

    • Für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) in Deutschland benötigen Ausländer ein nationales Visum.
    • Kein Visum benötigen
      • EU-Staatsangehörige und
      • Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
        Angehörige dieser Staaten können auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise innerhalb von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde beantragen.

    Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind abhängig davon, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, Studium und Ausbildung).

    In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie vor Ablauf des Visums im Inland beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

  • Back
  • 1
  • ...
  • 84
  • 85
  • 86
  • Forward