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  • In Hamburg, integration courses are offered at over 120 course locations in 43 districts. Over 40 providers have received approval from the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) to conduct these integration courses. The list of providers of integration courses, sorted by district and city district, provides an overview and can be found under the Internet link of the same name. If you are already authorized or obliged to take part in the integration course, you can choose a provider. If you still need authorization to participate in the integration course, the provider or the migration services (see link List of advice centers for migrants) will help you to submit an application.
  • Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz können Sie Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes beantragen.
  • Krankenversicherung für Asylbewerber
  • Sonstige Hilfen für Leistungsempfänger gemäß Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen und über Kenntnisse der Geschichte, Kultur und Rechtsordnung der Bundesrepublik verfügen.
    Hierbei werden Sie durch den Integrationskurs unterstützt. Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs lernen Sie
    • sich selbständig im Alltag auf Deutsch zu verständigen (Niveau B1 des GER
    • Alltagswissen zum Leben in Deutschland und Kenntnisse über unsere Kultur und jüngere Geschichte.
    Der Kurs besteht deshalb grundsätzlich aus
    • einem Sprachkurs von 600 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erlernen der deutschen Sprache und
    • einem Orientierungskurs von 100 Unterrichtseinheiten (à 45 min) zum Erwerb von Alltagswissen zum Leben in Deutschland.
    Ihre Möglichkeit zur Teilnahme an einem Integrationskurs ist von Ihrem Aufenthaltsstatus abhängig.

    KURSARTEN
    Jeder Integrationskurs besteht aus
    • einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache und
    • einem Orientierungskurs zum Erwerb von Alltagswissen über das Leben in Deutschland sowie zum Erwerb von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte unseres Landes.
    Sie müssen beide Kursteile mit jeweils einem Test abschließen („Deutsch-Test für Zuwanderer“ und Test „Leben in Deutschland“).

    Bevor Sie den Integrationskurs besuchen, findet ein Einstufungstest statt. Anhand der Testergebnisse werden Sie einem bestimmten Kursmodul zugeordnet. Gegebenenfalls
    wird Ihnen auch der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen. Folgende Kursarten stehen Ihnen zur Verfügung:
    Allgemeiner Integrationskurs
    • Der allgemeine Integrationskurs dauert insgesamt 700 Unterrichtseinheiten (à 45 min) und besteht aus
    • 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (6 Abschnitte und100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
    • Spezielle Integrationskurse
    Diese Kurse werden angeboten für
    • Frauen
    • Eltern
    • junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Zuwanderer, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind (Zweitschriftlernerkurs)
    • Zuwanderer, die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können (Alphabetisierungskurs) und
    • Personen, die bereits länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben (Förderkurse)
    Die speziellen Integrationskurse dauern 1.000 Unterrichtseinheiten und bestehen aus
    • 900 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs (9 Abschnitte à 100 Einheiten) und
    • 100 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
    Eine Ausnahme unter den Spezialkursen stellt der Zweitschriftlernerkurs mit 600 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und 100 Einheiten im Orientierungskurs dar.

    Die andere Ausnahme bilden die Intensivkurse. Die Intensivkurse eignen sich für besonders schnell lernende und hochqualifizierteTeilnehmer.
    Ein Intensivkurs dauert insgesamt 430 Unterrichtseinheiten und besteht aus
    • 400 Unterrichtseinheiten im Sprachkurs und
    • 30 Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs.
    Wenn Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben (Ausschöpfung Ihres individuellen Stundenkontingents bei regelmäßiger Anwesenheit), den Deutsch-
    Test für Zuwanderer dennoch nicht erfolgreich absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration
    und Flüchtlinge (siehe unter Links "WebGIS") einen Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten zu stellen. Sollten Sie zuletzt den Alphabetisierungs- oder Zweitschriftlernerkurs besucht haben, müssen Sie vor Stellung des Antrags auf Zulassung zur Wiederholung zwar Ihr individuelles Stundenkontingent bei regelmäßiger Anwesenheit ausgeschöpft, nicht aber den Deutsch-Test für Zuwanderer absolviert haben. Bitte nutzen Sie dafür eines dieser Formulare unter Links.

    Bitte beachten Sie, dass mit dem Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtseinheiten gleichzeitig auch der Antrag auf Befreiung von der Kostenbeitragspflicht gestellt werden kann. Bei Zulassung zur Wiederholung wird die Kostenbefreiung nicht automatisch mit ausgesprochen. Das separate Antragsformular finden Sie unter Links.

    KURSSUCHE
    Geeignete Integrationskurse in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge WebGIS oder über das Portal
    KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts können Sie damit die Kontaktdaten für Sie erreichbarer Einrichtungen recherchieren.
    Persönliche Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Integrationskurs erhalten Sie bei folgenden Stellen:
    • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst
    • Ausländerbehörde
    • Arbeitsagentur, Träger der Grundsicherung oder entsprechende Einrichtung der Kommune
    • Träger der Leistungen nach AsylbLG
    • Integrationskursträger
    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • The profession of speech therapist is regulated in Germany. The recognition of your professional qualification is necessary so that you can work in the profession in Germany.

  • The profession of real estate loan broker is regulated in Germany. The recognition of your professional qualification is necessary so that you can work in the profession in Germany.

  • The position takes care of the integration of refugee accommodation into the living environment. This is done through information events, the organization of so-called round tables and the placement of volunteers.
  • If you are looking for or starting a new job or training, you can, for example, have your expenses for application documents or for travel to an interview reimbursed by your employment agency or job centre.

  • If you are looking for or starting a new job or training program, you can, for example, have your expenses for application documents or for travel to an interview reimbursed by your employment agency.

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