Was wird gefördert?
Mit den Mitteln des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen die dortige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität zusätzlich gefördert werden. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg eingeworben werden können (zum Beispiel zur Finanzierung von Eigenanteilen).
Wer wird gefördert?
Eine Förderung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg können
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,
- juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Vereine,
- Personengesellschaften und
- natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen,
erhalten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung gewährt.
Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen, der sich an seinem Eigeninteresse an dem geförderten Vorhaben und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.
Die Zuwendung darf ausnahmsweise zur Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das Land möglich ist. Sie kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Zuwendungsempfänger an der Erfüllung insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben sowie Investitionen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und für die Durchführung erforderlich sein. Zu den Sachausgaben zählen unter anderem Büro- und Arbeitsmaterial, Honorare, Telefon- und Portokosten, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) sowie anteilige Miet- und Betriebskosten.
Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder auch das Geld aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zur Finanzierung des Eigenanteils bei anderen Förderprogrammen zu verwenden.
Sind im Rahmen der Projektfinanzierung weitere Zuwendungsgeber involviert beziehungsweise beabsichtigen Sie die Beantragung von Drittmitteln, werden Sie gebeten, in den Unterlagen darauf hinzuweisen und eine zeitgleiche Einreichung der Anträge bei den entsprechenden Bewilligungsbehörden sicherzustellen.
So wären zum Beispiel bei einer Kofinanzierung zwischen dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sowie der Kulturförderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zeitgleich ein entsprechender Antrag auf Kulturförderung beim Ministerium sowie eine Projektskizze beim Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg einzureichen, in denen wechselseitig auf den anderen Zuwendungsgeber hingewiesen wird. So kann die Gesamtfinanzierung geklärt werden. Gegebenenfalls ist auch die Zusammenfassung der Fördermittel aus beiden Quellen in einem Zuwendungsbescheid möglich, was im weiteren Verfahren vieles vereinfacht.
