Die Schuldner- und Insolvenzberatung umfasst:
- Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnerinnen und Schuldnern bei der vorgerichtlichen Schuldenbereinigung (insbesondere außergerichtliche Einigung mit Gläubigern)
- Unterrichtung von Schuldnerinnen und Schuldnern über die Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenz- und des Restschuldbefreiungsverfahrens bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung
- Ausstellung der Bescheinigung über erfolglosen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung)
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Hilfe bei der Führung des Rechtsstreits
- Lebenspraktische Beratung (Kontopfändungsschutz oder wirtschaftliche Haushaltsführung)
