Für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Ermäßigung des Beitrages beantragen. Das gilt vor allem für Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, sowie für Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie ein Antrag auf „Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags“. Das können Sie nur schriftlich erledigen.
- Bitte füllen Sie das Antragsformular online aus und drucken Sie es anschließend aus. Alternativ erhalten Sie das Antragsformular in allen Berliner Bürgerämtern.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag bei.
- Schicken Sie den Antrag mit den Nachweisen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder geben Sie es vor Ort im Bürgeramt ab.
