Die Umsatzsteuer - auch Mehrwertsteuer genannt - gehört zu den Besitz- und Verkehrsteuern. Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.
Der Umsatzsteuer unterliegen
- Lieferungen (z.B. Warenverkäufe) und sonstige Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Reparaturarbeiten, Vermietung und Verpachtung),
- die Einfuhr (Einfuhrumsatzsteuer) und
- der innergemeinschaftliche Erwerb (z.B. Warenbezüge aus anderen EU-Mitgliedstaaten).
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen kommen nur unter bestimmten engen Voraussetzungen in Betracht, teilweise sind gesonderte Bescheinigungen notwendig. Einzelfragen dazu und Details zum Vorsteuerabzug sind im Voranmeldungs- bzw. Veranlagungsverfahren mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.
Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis zum 31. Juli des Folgejahres stets eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
