Wenn Sie in Berlin eine Zweitwohnung haben, müssen Sie dafür eine besondere Steuer bezahlen, die Zweitwohnungsteuer. Das gilt auch dann, wenn Ihre Hauptwohnung ebenfalls in Berlin ist.
Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die Sie als Eigentümerin oder Eigentümer oder Mieterin oder Mieter oder sonstige nutzungsberechtigte Person als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs nutzen.
Es kommt nicht darauf an, ob Sie die Wohnung tatsächlich nutzen. Die Steuer müssen Sie zum Beispiel auch dann zahlen, wenn Sie eine Ferienwohnung in Berlin haben, die Sie die meiste Zeit nicht nutzen.
Höhe der Steuer
- Bei einer Mietwohnung beträgt die Steuer 15 Prozent der Nettokaltmiete für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2019. Für Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2025 beträgt der Steuersatz 20 Prozent der Nettokaltmiete. Bei anderen Wohnungen wird die Steuer mit der Nettokaltmiete aus dem Mietspiegel berechnet. Die Nettokaltmiete ist die Grundmiete ohne Betriebskosten, ohne Heizkosten und ohne Zuschläge (zum Beispiel für möblierte Zimmer).
- Wenn mehrere Personen die Wohnung nutzen, müssen Sie nur für Ihren Miet-Anteil Steuern zahlen.
- Auf die Steuer wirkt sich nicht aus, wie viel Sie verdienen oder wie groß Ihr Vermögen ist.
- Melden Sie Ihre Zweitwohnung bei der Meldebehörde an (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Im Normalfall bekommen Sie circa einen Monat nach der Anmeldung der Wohnung Post vom Finanzamt Mitte/Tiergarten, das für die Zweitwohnungsteuer zuständig ist, mit der Bitte, eine Steuererklärung für Ihre Zweitwohnung abzugeben, und mit einem Formular dafür.
- Aufgrund dieser Steuererklärung wird berechnet, wie hoch Ihre Zweitwohnungsteuer ist. Diesen Betrag müssen Sie ans Finanzamt zahlen.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat für diese Steuer zu erteilen (unter "Formulare"). Dann können Sie die Zahlungsfristen nicht versäumen.
