Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (m/w/d) sollen Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung gestellt werden.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht um den persönlichen Zielen oder Vorstellungen der Personen Rechnung zu tragen.
Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie kann sowohl inhaltlich beschränkt als auch mit Auflagen verbunden werden und wird in der Regel auf fünf Jahre befristet.
Die besondere Sachkunde auf einem oder mehreren Gebiet(en) des Handwerks hat der Bewerber (m/w/d) zur Überzeugung der HWK Berlin im Rahmen des Bestellungsverfahrens nachzuweisen.
Sachverständige aus anderen EU-/EWR-Staaten:
Als Sachverständiger oder Sachverständige mit Qualifikationen aus anderen EU-/EWR-Staaten können Sie unter folgenden Voraussetzungen öffentlich bestellt werden:
- Sie sind in einem dieser Staaten zur Ausübung von Sachverständigentätigkeiten berechtigt. (Die Sachverständigentätigkeiten muss dort Personen vorbehalten sein, die für dieses Sachgebiet eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben.)
- Sie sind zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger oder Sachverständige tätig gewesen und verfügen nachweislich über besondere Sachkunde.
