Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt in der Zeit, in der Sie das Kind betreuen, einen Teil Ihres Einkommens. Elterngeld kann frühestens ab Geburt beantragt und rückwirkend höchstens für drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt werden. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren.
Basiselterngeld
- Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für 12 Lebensmonate Ihres Kindes.
- Soweit sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können Sie zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate nutzen.
- Sie müssen mindestens zwei Monate und können höchstens zwölf Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.
- Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes und maximal für einen Monat möglich. Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder neugeborenen Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung können nach Bedarf und für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
- Das Elterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro, je nach dem bisherigen Einkommen.
- Die Grenze des zu versteuernden Einkommens, ab dem der Anspruch auf Elterngeld entfällt, ist für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro gesenkt.
- Elterngeld kann auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag angerechnet werden.
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Anstelle eines Lebensmonats mit Basiselterngeld können Sie sich auch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlus entscheiden.
- Das monatliche ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben. Wie hoch ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben, beispielsweise bei Arbeit in Teilzeit.
- Durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden und Sie können insgesamt sogar mehr Elterngeld erhalten als beim Basiselterngeld.
Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (siehe "Weiterführende Informationen").
Partnerschaftsbonus
Wenn Sie sich entscheiden, in mindestens zwei bis zu vier aufeinander folgenden Lebensmonaten Ihres Kindes gleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstunden erwerbstätig zu sein, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus. Sie haben dann für diese Monate beide Anspruch auf jeweils bis zu vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus. Auch Alleinerziehende können Partnerschaftsbonusmonate erhalten.
